Auditmanager-Redaktion
Der EEffG-Kurzbericht in der Praxis
Was §43 wirklich verlangt, und wie du die typischen Stolperfallen beim Einreichen in der E-Control-Meldeplattform vermeidest.
Der Kurzbericht nach §43 ist seit der EEffG-Novelle das neue Pflicht-Artefakt für alle verpflichteten Unternehmen. Im Alltag fällt Auditor:innen eines auf: die größten Verzögerungen entstehen nicht bei den Audits selbst, sondern in den letzten 20 % — beim Übertragen der Ergebnisse in die E-Control-Meldeplattform.
Die drei häufigsten Stolperfallen
- Brutto / Jahresabgabe / Netto stimmen nicht überein. Die Meldeplattform prüft Konsistenz auf drei Ebenen. Wenn dein internes Datenmodell nur eine Ebene abbildet, rechnest du händisch.
- Branchenschlüssel ÖNACE 2008 wird auf Bindestrich gebaut.
35.30-0und35.30.0sind nicht austauschbar. Validierung vor Export spart Rückruf-Schleifen. - Maßnahmen mit Status „umgesetzt” aus dem Vor-Audit. Der Kurzbericht verlangt separate Berichterstattung: was wurde im letzten 4-Jahres-Zyklus identifiziert, was umgesetzt. Ohne Vorjahres-Anker ist das ein manueller Abgleich.
Wie wir das lösen
Der Wizard validiert diese drei Fälle automatisch — Punkt 1 als Live-Summencheck, Punkt 2 als Regex + Lookup, Punkt 3 via Vorjahres-Verweis zwischen Report-Drafts. Im Export-XLSX landet jedes Feld exakt dort, wo es die Meldeplattform erwartet.