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Auditmanager-Redaktion

Der EEffG-Kurzbericht in der Praxis

Was §43 wirklich verlangt, und wie du die typischen Stolperfallen beim Einreichen in der E-Control-Meldeplattform vermeidest.

Der Kurzbericht nach §43 ist seit der EEffG-Novelle das neue Pflicht-Artefakt für alle verpflichteten Unternehmen. Im Alltag fällt Auditor:innen eines auf: die größten Verzögerungen entstehen nicht bei den Audits selbst, sondern in den letzten 20 % — beim Übertragen der Ergebnisse in die E-Control-Meldeplattform.

Die drei häufigsten Stolperfallen

  1. Brutto / Jahresabgabe / Netto stimmen nicht überein. Die Meldeplattform prüft Konsistenz auf drei Ebenen. Wenn dein internes Datenmodell nur eine Ebene abbildet, rechnest du händisch.
  2. Branchenschlüssel ÖNACE 2008 wird auf Bindestrich gebaut. 35.30-0 und 35.30.0 sind nicht austauschbar. Validierung vor Export spart Rückruf-Schleifen.
  3. Maßnahmen mit Status „umgesetzt” aus dem Vor-Audit. Der Kurzbericht verlangt separate Berichterstattung: was wurde im letzten 4-Jahres-Zyklus identifiziert, was umgesetzt. Ohne Vorjahres-Anker ist das ein manueller Abgleich.

Wie wir das lösen

Der Wizard validiert diese drei Fälle automatisch — Punkt 1 als Live-Summencheck, Punkt 2 als Regex + Lookup, Punkt 3 via Vorjahres-Verweis zwischen Report-Drafts. Im Export-XLSX landet jedes Feld exakt dort, wo es die Meldeplattform erwartet.